Lieferfristen und -termine gelten nur dann als fix, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Liefervertrag. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass die Teillieferung für den anderen objektiv wertlos ist. Unbeschadet der Bestimmungen über den Erfüllungsort (Abs. 6 dieser Bedingungen) erfolgt die Lieferung grundsätzlich frei Haus. Unsere Ware wird zum Transport handelsüblich verpackt. Macht der Kunde bindende Vorgaben hinsichtlich Transportart oder Transportweg, und für Sendungen ins Ausland werden die Versandkonditionen grundsätzlich gesondert vereinbart. Bei Lieferungen mit einem Netto-Auftragswert von nicht mehr als EURO 150,00 werden stets Versandkosten in Höhe von pauschal EURO 15,00 erhoben.
Gefahrtragung
Die Sachgefahr geht – auch bei Teillieferungen – mit Übergabe der Ware bzw. mit der bedungenen Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt auf Kosten des Kunden.
Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet.
Zahlungsbedingungen
Mangels ausdrücklich vereinbarter abweichender Bedingungen nach Maßgabe der Auftragsbestätigung sind Zahlungen porto- und spesenfrei innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Reparaturrechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und – wenn die Voraussetzung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird – ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Entgegenstehende Weisungen des Kunden sind unbeachtlich.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend „Vorbehaltsware“ genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware gezahlt bzw. ausgeglichen hat. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden (nachstehend insgesamt auch kurz „Weiterveräußerung“ genannt). Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind von uns unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm aufgrund der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Bei Widerruf hat der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, uns alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
Reklamationen
Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder, wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 3 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist. Die Sicherung seiner Ansprüche gegen Transportpersonen oder Transportversicherer wegen etwaiger Verluste oder Beschädigungen während des Transports obliegt dem Kunden. Insbesondere hat er sich die Beschädigung oder den Verlust der Ware durch eine Bescheinigung der Transportperson bestätigen zu lassen. Für Rechtsnachteile, die dem Kunden wegen einer Verletzung dieser Obliegenheit entstehen, haften wir nicht.
Gewährleistung
Bei Mängel oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Für alle dem Kunden wegen einer im Zusammenhang mit Mängeln oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur bei Verschulden. In jedem Falle haften wir aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Haftung für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung (ausgenommen Fälle des Fehlens vertraglich zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Ware), positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (mit Ausnahme einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz), haften wir für vorsätzliches Verschulden. Wir haften weiterhin bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten. Für grobe Fahrlässigkeit unserer nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für leichte Fahrlässigkeit unserer eigenen Leute und Erfüllungsgehilfen haften wir nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten, wobei insoweit unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Im Übrigen ist unsere Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort unseres Sitzes (A-1140 Wien). Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Erfassung von Kundendaten Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die über ihn gespeicherten Daten EDV-mäßig erfasst und gegebenenfalls verarbeitet werden.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen und Bedingungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ungültig sein oder rechtswidrig werden, berührt es die übrigen Bestimmungen und Bedingungen nicht.
MIM Medizintechnik GmbH
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